Für den Bereich der Länder hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.08.2008 klare Entscheidungen getroffen: Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung neu einzustellender Arbeitnehmer erstreckt sich (mehr …)
Wird eine Beamtin oder ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern. Der Versorgungsabschlag (mehr …)
Nebentätigkeiten in Teilzeitbeschäftigungen (verbeamtete Lehrkräfte) haben einen besonderen Stellenwert. 1. Teilzeitbeschäftigung auf Antrag (§ 61 NBG) Dem Antrag darf nur entsprochen werden, wenn die Beamtin/der (mehr …)
Beschäftigte müssen Nebentätigkeiten anzeigen. Durch die Einführung des Tarifvertrages der Länder (TV-L) hat sich die Bewertung von Nebentätigkeiten verändert. Anders als im Bundesangestelltentarifvertrag richtet sich (mehr …)
Nebentätigkeit von (verbeamteten) Lehrkräften. Die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten ist geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für die Nebentätigkeiten sind in den folgenden drei Gesetzestexten nachzulesen: Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung (mehr …)
Unterbrechung, Nichteinigung, Einigungsverfahren. Personalräte haben nach dem niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) eine Beteiligungsfrist von in der Regel 2 Wochen. Es gibt jedoch einige Handlungsoptionen um diese (mehr …)
Interessierte Kolleginnen und Kollegen kopieren bitte das beiliegende „Formblatt zum Computer – Programm RuheGehalt plus“ und schicken es ausgefüllt an die dort genannte Anschrift. Die (mehr …)
Zusatzversorgung VBL Mit dieser Zusatzversorgung sollen die Beschäftigten (Arbeiter*innen und Angestellte) des öffentlichen Dienstes bei der „Versorgung“ letztlich den Beamt*innen gleichgestellt werden. Zum VBL-Beitragsanteil seit (mehr …)
Es kommt immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Besoldungszahlung. Jede(r) Beamte/Beamtin und Beschäftigte ist verpflichtet seine/ ihre Gehaltsmitteilung genau zu überprüfen und einen vermeintlichen oder (mehr …)
Seit dem 01.04.2014 gilt für die Beschäftigten des Landes die überarbeitete Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie ersetzt die (mehr …)