Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Lehrkräfte
Im Nds. Beamtengesetz von 2009 regelt der § 61 die weitgehend voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung. „Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag für eine (mehr …)
Im Nds. Beamtengesetz von 2009 regelt der § 61 die weitgehend voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung. „Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag für eine (mehr …)
Irgendwo ist didacta – und viele wollen hin. Die Frage, die an uns häufig gestellt wird, lautet: Bekomme ich für eine Teilnahme eigentlich Sonderurlaub oder muss ich (mehr …)
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