Das BEM-Verfahren
„Bem“ steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Das überarbeitete BEM-Verfahren liegt seit dem 26.06.2018 vor. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ist verpflichtet, Kolleginnen und Kollegen ein BEM-Verfahren (mehr …)
„Bem“ steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Das überarbeitete BEM-Verfahren liegt seit dem 26.06.2018 vor. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ist verpflichtet, Kolleginnen und Kollegen ein BEM-Verfahren (mehr …)
Beamtenrechtliche Grundlagen zum Eintritt in den Ruhestand Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind dem Niedersächsischen. Beamtengesetz (NBG) und dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz zu entnehmen. 1. Erreichen der (mehr …)
Wozu? Eine Dienstvereinbarung (DV) auszuhandeln gehört zu den Aufgaben jedes Personalrats. Auf Schulebene sind die beteiligten Parteien der Schulpersonalrat und die Schulleitung. Sie zu formulieren, (mehr …)
Teilzeitbeschäftigung nach §§ 61 und 62 NBG für Lehrkräfte 1. Allgemeines 1.1 Anträge auf Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 61, 62 und 63 NBG i. V. (mehr …)
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