Jahressonderzahlungen (früher Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Jahressonderzahlung Regelungen für den Beamtenbereich Die Sonderzahlung für den Beamtenbereich richtet sich nach § 63 Abs. 1 des Nds. Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 20.12.2016 (mehr …)