Versorgungsabschläge
Wird eine Beamtin oder ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern. Der Versorgungsabschlag (mehr …)
Wird eine Beamtin oder ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern. Der Versorgungsabschlag (mehr …)
Interessierte Kolleginnen und Kollegen kopieren bitte das beiliegende „Formblatt zum Computer – Programm RuheGehalt plus“ und schicken es ausgefüllt an die dort genannte Anschrift. Die (mehr …)
Zusatzversorgung VBL Mit dieser Zusatzversorgung sollen die Beschäftigten (Arbeiter*innen und Angestellte) des öffentlichen Dienstes bei der „Versorgung“ letztlich den Beamt*innen gleichgestellt werden. Zum VBL-Beitragsanteil seit (mehr …)
Beamtenrechtliche Grundlagen zum Eintritt in den Ruhestand Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind dem Niedersächsischen. Beamtengesetz (NBG) und dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz zu entnehmen. 1. Erreichen der (mehr …)
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