Versorgungsabschläge
Wird eine Beamtin oder ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern. Der Versorgungsabschlag (mehr …)
Wird eine Beamtin oder ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern. Der Versorgungsabschlag (mehr …)
Interessierte Kolleginnen und Kollegen kopieren bitte das beiliegende „Formblatt zum Computer – Programm RuheGehalt plus“ und schicken es ausgefüllt an die dort genannte Anschrift. Die (mehr …)
Zusatzversorgung VBL Mit dieser Zusatzversorgung sollen die Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte) des öffentlichen Dienstes bei der „Versorgung“ letztlich den Beamten gleichgestellt werden. Zum VBL-Beitragsanteil seit (mehr …)
Hier: Besonderheiten für Widerrufsbeamte Hinweise für Beamtin/Beamter zur Probe Anfrage: Kollege Müller ist im Studienseminar Lehrer für Fachpraxis und damit Beamter auf Widerruf. Nach (mehr …)
Beamtenrechtliche Grundlagen zum Eintritt in den Ruhestand Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind dem Niedersächsischen. Beamtengesetz (NBG) und dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz zu entnehmen. 1. Erreichen der (mehr …)
Nach dem sog. RV-Leistungsverbesserungsgesetz erhalten Mütter ab dem 1.7.2014 für die Erziehungsleistung ihrer vor dem 1.1.1992 geborenen Kinder pro Kind ein zusätzliches Jahr und damit (mehr …)
Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltsatz zurzeit um 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ein verbleibender Rest an Tagen wird durch (mehr …)
Langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Kurzzeitige Unterbrechungen der Erwerbsbiografie werden angerechnet. Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung (mehr …)
Die Zahlen über die Häufigkeit des vorzeitigen Ausscheidens wegen Dienstunfähigkeit, die bei beamteten Lehrkräften festgestellt worden sind, dürften auch für angestellte Lehrkräfte gelten. Dem DGB (mehr …)
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