Arbeitsbefreiung bei Kindererkrankung für Beschäftigte
Für beschäftigte Kolleginnen und Kollegen gilt: Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Mündliche Mitteilung an die Schulleitung, dass eine Erkrankung des (mehr …)
Für beschäftigte Kolleginnen und Kollegen gilt: Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Mündliche Mitteilung an die Schulleitung, dass eine Erkrankung des (mehr …)
Für den Bereich der Länder hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.08.2008 klare Entscheidungen getroffen: Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung neu einzustellender Arbeitnehmer erstreckt sich (mehr …)
Die Handynutzung ist Gegenstand vieler Fragestellungen in den Schulen. Auf die häufigsten dieser Fragen beziehen sich die folgenden Hinweise des RLSB: Ein generelles Handyverbot in (mehr …)
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