Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen
1. Einstellungen Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Arbeitsplätze in der Landesverwaltung für Schwerbehinderte geeignet sind. Bei allen Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass Schwerbehinderte bei (mehr …)