Schulfahrten mit dem eigenen oder geliehenen PKW
Bei Klassenfahrten ist es in der Regel alles ganz einfach. Um die Schüler*Innen zum Zielort zu bringen, bemüht man ein lokales Busunternehmen, die Bahn oder (mehr …)
Bei Klassenfahrten ist es in der Regel alles ganz einfach. Um die Schüler*Innen zum Zielort zu bringen, bemüht man ein lokales Busunternehmen, die Bahn oder (mehr …)
Dass Beamte und Beamtinnen ihre dienstlich erworbenen Kenntnisse nicht mit jedermann und jederfrau teilen dürfen, ist allgemein bekannt. Natürlich gilt Gleiches auch für angestellte Lehrkräfte. (mehr …)
„Bem“ steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Das überarbeitete BEM-Verfahren liegt seit dem 26.06.2018 vor. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ist verpflichtet, Kolleginnen und Kollegen ein BEM-Verfahren (mehr …)
Teilzeitbeschäftigung nach §§ 61 und 62 NBG für Lehrkräfte 1. Allgemeines 1.1 Anträge auf Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 61, 62 und 63 NBG i. V. (mehr …)
Der Erlass „Unterrichtsorganisation“ erscheint im SVBL 2/2021, S. 64 in einer Neufassung. Lediglich der Punkt 2.2 wurde um eine ausführliche Ergänzung erweitert. Dort heißt es (mehr …)
1. Allgemeine Hinweise Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen können für die Dauer von drei Jahren Elternzeit beanspruchen, wenn ein Kind betreut wird, für das ihnen das Personensorgerecht (mehr …)
Der Erlass „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten IT-Systemen von Lehrkräften“ regelt „…den datenschutzkonformen Einsatz privater IT-Systeme zur Erledigung dienstlicher Aufgaben“ vor dem Hintergrund der Europäischen (mehr …)
Schuleigene Vertretungskonzepte Jede Schule hat ein eigenes Vertretungskonzept zu entwickeln. Grundsätzlich geht es darum, „Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden“ und die zur Verfügung stehenden „Ressourcen und (mehr …)
Bestimmungen für den Schulsport Der aktuell Erlass „Bestimmungen für den Schulsport“ ist zu finden im SVBl 9/2018, S. 477. Des Weiteren findet sich im SVBl (mehr …)
Ab dem 1.2.2019 wurde der Krankenstand aller Landesbediensteten (Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal) in niedersächsischen Schulen und Studienseminaren erstmalig erhoben. Grundlage ist eine Vereinbarung gemäß (mehr …)
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