Freiwilliges Arbeitszeitkonto
Nach der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) kann das RLSB gemäß § 6 Abs. 3 auf Antrag (mehr …)
Nach der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) kann das RLSB gemäß § 6 Abs. 3 auf Antrag (mehr …)
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