Arbeits- und Dienstzeugnisse für Beschäftigte
Anspruch auf ein Zeugnisse haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer: Angestellte, Arbeiter, und Auszubildende. Diesen Anspruch haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf 450,- Euro-Basis beschäftigt werden (mehr …)