Krankmeldungen bei Beamten und Beschäftigten
Krankheitsbedingte Fehlzeiten Grundsätzlich ist eine Erkrankung der Schulleitung/Seminarleitung unverzüglich – auch während der Ferien – unter Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. Die Verpflichtung, bei krankheitsbedingten (mehr …)