Elternzeit
1. Allgemeine Hinweise Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen können für die Dauer von drei Jahren Elternzeit beanspruchen, wenn ein Kind betreut wird, für das ihnen das Personensorgerecht (mehr …)
1. Allgemeine Hinweise Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen können für die Dauer von drei Jahren Elternzeit beanspruchen, wenn ein Kind betreut wird, für das ihnen das Personensorgerecht (mehr …)
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