Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Seit dem 01.01.2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft. In § 1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen: (mehr …)
Seit dem 01.01.2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft. In § 1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen: (mehr …)
Gleichstellungsbeauftragte und NGG Ziel des NGG ist es, Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung eine gleiche Stellung zu verschaffen, daher ist bei der Ausschreibung (mehr …)
Die Gleichstellungsbeauftragten sind unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Sylke Nerlich: 0541-77046 222 / Sylke.Nerlich@rlsb-os.niedersachsen.de Petra Köhler-Psatoor: 0541-77046 315 / Petra.Koehler-Pastoor@rlsb-os.niedersachsen.de (mehr …)
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