Informationsrechte des Personalrats nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
„(1)Die Dienststelle hat den Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen und Tatsachen zugänglich zu machen (mehr …)