Krank – aber wie melden?
An einer Schule verlangt die Schulleiterin von den KollegInnen die Abgabe einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Diese soll der Schulleitung persönlich ausgehändigt werden. (mehr …)
An einer Schule verlangt die Schulleiterin von den KollegInnen die Abgabe einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Diese soll der Schulleitung persönlich ausgehändigt werden. (mehr …)
Krankheitsbedingte Fehlzeiten Grundsätzlich ist eine Erkrankung der Schulleitung/Seminarleitung unverzüglich – auch während der Ferien – unter Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. Die Verpflichtung, bei krankheitsbedingten (mehr …)
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