Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Seit dem 01.01.2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft. In § 1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen: (mehr …)
Seit dem 01.01.2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft. In § 1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen: (mehr …)
Gleichstellungsbeauftragte und NGG Ziel des NGG ist es, Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung eine gleiche Stellung zu verschaffen, daher ist bei der Ausschreibung (mehr …)
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