Aufhebung von Zensuren
Nach Erteilung eines Halbjahreszeugnisses zweifeln Erziehungsberechtigte die Zensuren bei der Schule und beim RLSB als ungerecht und unangemessen an. Sie verlangen eine Änderung. Eine Lehrkraft (mehr …)
Nach Erteilung eines Halbjahreszeugnisses zweifeln Erziehungsberechtigte die Zensuren bei der Schule und beim RLSB als ungerecht und unangemessen an. Sie verlangen eine Änderung. Eine Lehrkraft (mehr …)
Anspruch auf ein Zeugnisse haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer: Angestellte, Arbeiter, und Auszubildende. Diesen Anspruch haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf 450,- Euro-Basis beschäftigt werden (mehr …)
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