Aufsicht bei Klassenfahrten
An einer Schule ist geplant, dass zwei Lerngruppen gemeinsam eine Ausflugsfahrt mit Übernachtung durchführen. Die Kolleg*Innen gehen davon aus, dass vier Lehrkräfte hier die Aufsicht (mehr …)
An einer Schule ist geplant, dass zwei Lerngruppen gemeinsam eine Ausflugsfahrt mit Übernachtung durchführen. Die Kolleg*Innen gehen davon aus, dass vier Lehrkräfte hier die Aufsicht (mehr …)
Schulfahrten Die aktuelle Fassung des Erlasses „Schulfahrten“ trat am 01.01.2023 in Kraft und ist zu finden im SVBl 1/2023, S. 9 ff. Der Erlass „Schulfahrten“ (mehr …)
Nach § 167, Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber/ Dienstherr die Pflicht, allen Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen/ 30 (mehr …)
Verbeamtete Lehrkräfte Unter § 9 der Nds. SUrlVO ist der Sonderurlaub unter Gewährung der Bezüge aus „persönlichen Gründen“ geregelt. § 9 a Abs. 2 beschreibt, (mehr …)
Grundlage ist der Erlass des MK vom 01.07.2019: „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen“. Die dienstrechtlichen Befugnisse in Bezug auf Einstellung liegen (mehr …)
Die Einstellung von Lehrkräften in Schulen im Dezernat 2 und 3 erfolgt jeweils zum Schulhalbjahr. Alle Bewerber*innen müssen sich bei „eis-online“ unter https://www.eis-online.niedersachsen.de registrieren, wenn sie sich (mehr …)
Es gibt neue Regelungen für Tarifbeschäftigte mit gesetzlich versicherten Kindern. Aufgrund der Coronapandemie gab es die Möglichkeit, je Kind für 30 Tage (Alleinerziehende für 60 (mehr …)
Für beschäftigte Kolleginnen und Kollegen gilt: Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Mündliche Mitteilung an die Schulleitung, dass eine Erkrankung des (mehr …)
Für den Bereich der Länder hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.08.2008 klare Entscheidungen getroffen: Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung neu einzustellender Arbeitnehmer erstreckt sich (mehr …)
Die Handynutzung ist Gegenstand vieler Fragestellungen in den Schulen. Auf die häufigsten dieser Fragen beziehen sich die folgenden Hinweise des RLSB: Ein generelles Handyverbot in (mehr …)
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