Zu dem Thema witterungsbedingter Unterrichtsausfall gibt es folgende gesetzliche Grundlagen: Arbeitszeitverordnung –Lehr ( ArbZVO – Lehr) § 4 (2) und einen ergänzenden Erlass im Schulverwaltungsblatt (mehr …)
Eine Sozialpädagogin, die sich bereits langjährig im Schuldienst befindet, stellte einen Antrag, um ein Sabbatjahr zu nehmen. Dieser Antrag bereitete den Behörden einige Schwierigkeiten und (mehr …)
Sonderform der Teilzeitbeschäftigung Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen können von der Möglichkeit Gebrauch machen, ein sogenanntes Freijahr (Sabbatjahr) zu beantragen. Die Bestimmungen über das (mehr …)
Neue Beihilferegelung Seit dem 01.08.2013 können gemäß § 38 (9) der Niedersächsischen Beihilfeverordnung Aufwendungen für die Teilnahme an bis zu zwei Gesundheits- oder Präventionskursen im (mehr …)
Minusstunden bei Abwesenheit von Schulklassen Der sogenannte „Flexierlass“ – Flexibler Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit (mehr …)
Gesetzliche Regelungen für Beschäftigte Neben der Kindererziehung erhält die Pflege von Familienmitgliedern eine immer größere Bedeutung. Derzeit gelten über 4 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Diese (mehr …)
Rechtsgrundlagen des Personalaktenrechts für Beamte und Beschäftigte Lehrerehepaar E., seit fast 20 Jahren im Schuldienst, möchte endlich einmal wissen, was in ihren Personalakten steht. Aber (mehr …)
Das Angebot richtet sich explizit an Lehrkräfte, die Interesse an der Übernahme von Leitungsfunktionen jeglicher Art in Schule haben. Die Kursreihe (3 mal 2,5 Tage) (mehr …)
Die Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen ist geregelt in § 99 NPersVG. Sie erhalten die Freistellung auf Antrag an die Schulleitung. Einen Verhandlungsspielraum gibt es (mehr …)
Nebentätigkeiten in Teilzeitbeschäftigungen (verbeamtete Lehrkräfte) haben einen besonderen Stellenwert. 1. Teilzeitbeschäftigung auf Antrag (§ 61 NBG) Dem Antrag darf nur entsprochen werden, wenn die Beamtin/der (mehr …)