Die Gleichstellungsbeauftragten sind unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Sylke Nerlich: 0541-77046 222 / Sylke.Nerlich@rlsb-os.niedersachsen.de Petra Köhler-Psatoor: 0541-77046 315 / Petra.Koehler-Pastoor@rlsb-os.niedersachsen.de (mehr …)
Nachdem die CDU/FDP Landesregierung die Zuständigkeiten der Gesamtkonferenz auf ein Rudiment gestutzt hat, stellt sich bei einigen KollegInnen offenbar die Frage, ob Gesamtkonferenzen überhaupt noch (mehr …)
1. Allgemeines Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und löst das Bundeserziehungsgeldgesetz ab. Es gilt für alle ab dem 1. Januar (mehr …)
§ 25 des Niedersächsischen Schulgesetzes regelt Formen und Inhalte der Zusammenarbeit, die zwischen Schulen untereinander und zwischen Schulen und Jugendhilfe vereinbart werden kann.„(1) Schulen können (mehr …)
Seit 1. Januar 2008 erhalten die Schulen ein Budget aus Landesmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Damit übernehmen die Schulen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule weitere Verantwortung (mehr …)
Kollege Z. fährt regelmäßig mit dem Fahrrad zur Schule. Während einer dieser Fahrten wird er von einem Pkw angefahren und erleidet einen Körperschaden. Handelt es (mehr …)
Das sportliche Großereignis der Bundesjugendspiele fordert vom Kollegium alles. Die Aufsichten müssen organisiert, die Zeitnehmer, Abstandsmesser, Protokollanten bestimmt werden. Am eigentlichen Tag kommt es also (mehr …)
Rechtsgrundlage Bei Lehrkräften im Beschäftigungsverhältnis ist vor Ablauf der gem. § 2 TV-L regelmäßig auf 6 Monate festgelegten Probezeit (Ausnahme: Lehrkräfte mit befristeten Verträgen. Hier (mehr …)
Es kommt immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Besoldungszahlung. Jede(r) Beamte/Beamtin und Beschäftigte ist verpflichtet seine/ ihre Gehaltsmitteilung genau zu überprüfen und einen vermeintlichen oder (mehr …)